Patientenverfügung
Auch wenn es hier nicht um Erbrecht geht, ist eine Patientenverfügung bekanntermaßen auch in jungen Jahren unbedingt sinnvoll. Sie ist eine schriftliche Vorausverfügung für den Fall einer Einwilligungsunfähigkeit, d. h. im gesunden Zustand wird bestimmt, was mit dem eigenen Leben im Akutfall geschehen soll, wenn man dies nicht mehr selbst äußern kann.
Jeder kann durch eine Krankheit oder einen Unfall in die Lage kommen, seinen eigenen Willen nicht mehr den Ärzten gegenüber zu äußern. Wer seine Wünsche nicht äußert, riskiert, z. B. im Fall eines Komas, jahrelang künstlich am Leben gehalten zu werden, obwohl eigentlich keine Heilungschance besteht. Auch für das Alter ist es wichtig, dass jeder Mensch sich entscheidet, ob eine künstliche Lebensverlängerung, z. B. durch Magensonden etc., gewünscht wird.
Die Patientenverfügung bedarf an sich keiner bestimmten Form, die Schriftform ist jedoch unbedingt vorteilhaft für die Angehörigen und die Ärzte. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht notwendig. Es empfiehlt sich hier dringend, sich einmal Zeit zu nehmen, um einen Spezialisten zu befragen, welche inhaltlichen Möglichkeiten einer solchen Verfügung für einen selbst richtig sind. Auch sollte man bedenken, dass es für die Angehörigen wesentlich leichter ist, zu entscheiden, was richtig ist, wenn eine solche Erklärung des Betroffenen selbst vorliegt.
Die Kanzlei ist institutioneller Nutzer des Zentralen Vorsorgeregisters bei der Bundesnotarkammer. Hier erstellte Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten können daher dort registriert werden, so dass diese im Bedarfsfall sicher gefunden werden.