Kanzlei für Erbrecht
Nachlassberatung ist Vertrauenssache.
Neben einem rechtlichen Problem ist häufig im Erbrecht die menschliche Situation schwierig. So hat man z. B. mit seinen Geschwistern zusammen etwas geerbt, sieht sich benachteiligt, möchte es sich aber mit seiner Familie nicht verderben. Oder man möchte als Kind seine Erbansprüche geltend machen, hat aber zum verstorbenen Vater keinen Kontakt mehr gehabt, weil die neue Ehefrau dies nicht wollte.
Neben der genauen rechtlichen Aufarbeitung Ihres Problems, ist mir aber auch die konkrete persönliche Unterstützung wichtig. Häufig muss abgewogen werden, mit welchen Mitteln vorgegangen werden soll, um zwar den Erfolg zu erzielen, ohne unnötige Verletzungen hervorzurufen.
Jeder Erbrechtsfall ist anders, auch die persönliche Situation der Beteiligten, daher ist es mein Anspruch, dass die juristische Betreuung passen sollte wie ein Maßanzug.
Die Kanzleiräume befinden sich gegenüber dem Landgericht Hamburg und dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. In dem Haus sind eine Vielzahl von Anwälten tätig, die Kanzlei befindet sich im 4. Stock, ist aber über einen Fahrstuhl gut zu erreichen. Zum 1. OG gibt es eine Treppe, so dass eine vollständige Barrierefreiheit nicht gegeben ist.
Mit den Kollegen Rechtsanwältin Erika Dieckmann und Rechtsanwalt Mathias Spohrer bin ich in der Form einer Bürogemeinschaft verbunden.