Zur Person Rechtsanwalt Lampe
- Seit 2007 habe ich die Erlaubnis der zuständigen Rechtsanwaltskammer, die Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ zu führen und bearbeite hauptsächliche erbrechtliche Mandate.
- Seit 1998 Kanzleibetrieb in den Räumen Feldstraße 60 in unmittelbarer Gerichtsnähe und Spezialisierung im Bereich Erb- und Familienrecht.
- Zulassung zum Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg im Jahr 1988.
- Tätigkeit als selbständiger Rechtsanwalt in Hamburg, sowohl als Sozius, als auch in Bürogemeinschaft mit verschiedenen Arbeitsschwerpunkten im Bereich Straf-, Sozial- und Arbeitsrecht, im Verwaltungsrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht.
- 1983 Zulassung als Rechtsanwalt durch die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg.
Kooperation und Mitgliedschaften
- Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg
- Mitglied des Deutschen AnwaltsVereins
- Mitglied des Hamburger AnwaltsVereins
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen AnwaltsVerein
- Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (www.erbrecht.de)
- Kooperation mit Stephan Ludwig für psychologisch-juristische Beratung im Rahmen außergerichtlicher Konfliktlösung. (konfliktlösung.com)