Vorsorge
Wer kein Vermögen hat, braucht sich keine Gedanken über die Erbfolge zu machen.
Sowohl mit zunehmenden Vermögen als auch mit einer besonderen Motivation steigt die Notwendigkeit von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen, um zu vermeiden, dass mit dem eigenen Lebenswerk ungewolltes passiert.
Die gesetzliche Erbfolge tritt immer ein, wenn keine andere Regelung, z. B. Testament oder Erbvertrag, getroffen wurde. Diese Erbfolge, die das Gesetz regelt, führt häufig zu unbefriedigenden Ergebnissen.
Es gibt Schätzungen, wonach lediglich in einem Drittel aller Sterbefälle ein Testament vorliegt, einige Testamente werden auch nie entdeckt bzw. unbefugt vernichtet, weil diese nicht fachmännisch hinterlegt waren. 27 % der deutschen Erben streiten sich mit Familienangehörigen um den Nachlass (vgl. FOCUS vom 18.01.2010). Das gilt es zu vermeiden.
Niemand denkt gerne über seinen eigenen Tod nach, deshalb ist es menschlich allzu verständlich, dass Testamente, Nachlassplanung, aber auch Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Regelungen über Organspende zu den Tabuthemen gehören.
Die Erbrechtler sagen, dass sich jeder, auch schon in jungen Jahren, insbesondere nach bestimmten Lebensphasen, z. B. bei Geburt eines Kindes, Trennung und Ehescheidung oder auch im Alter, vor Beginn einer Demenz, Gedanken über eine Regelung machen sollte.
Diese Regelung sollte auch alle paar Jahre überprüft werden, da persönliche Änderungen oder gesetzliche bzw. steuerrechtliche Änderungen eine Korrektur notwendig machen. Hierfür reicht häufig eine einfache Beratung bei einem Spezialisten, wobei diese Kosten minimal sind im Vergleich zu einem möglichen Schaden, der durch eine unterbliebene oder unrichtige Regelung entstehen kann.
Häufig ist ein Testament oder ein Erbvertrag die richtige Lösung im konkreten Fall, aber auch differenzierte Maßnahmen, wie eine Änderung des ehelichen Güterstandes zu Lebzeiten können die Nachlassverteilung erheblich verändern.